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BKF Modul 5 - Sicherheit und positives Image

BKF Modul 5 - Sicherheit und positives Image

Rechtliche Grundlage Gemäß Richtlinie 2003/59/EG, Berufskraftfahrer-Qualifiaktionsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordniung (BKrfQV) i.V.m. EU 2018/645 Zugang Für alle Berufskraftfahrer, die noch die Schlüsselzahl "95" im Führerschein eingetragen haben bzw. schon eine FQN-Karte besitzen und gewerblich tätig sind. Lehrplan / Kenntnisbereiche Die Lehrinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DIHK. Anwendung der Vorschriften Kenntnisbereich 3.1 Bewusstseinsbildung für die Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfällen, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen. Kenntnisbereich 3.2 Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer. Kenntnisbereich 3.3 Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz. Kenntnisbereich 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit. Kenntnisbereich 3.5 Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung. Kenntnisbereich 3.6 Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits. Kenntnisbereich 3.7 Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfeldes des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots) Dauer 8 Stunden Abschlussart Unterliegt keiner Prüfung. Überreichung einer Teilnahmebescheinigung. Hinweis: Zur Legitimationskontrolle bringen Sie bitte den gültigen Personalausweis und die gültigen Fahrerlaubnisdokumente (Führerschein und ggf. Fahrerqualifikationnachweis) mit. Ausgestellte Teilnahmebescheinigungen sind nicht zur Vorlage bei der Behörde. Die Nachweise für die Behörde werden von uns elektronisch übermittelt. Registrierung am Kurstag: Alle Teilnehmer werden am ersten Kurstag persönlich überprüft. Um alle Anmeldungs- und Legitimationsnachweise zu überprüfen und evtl. Korrekturen aufzunehmen, bitten wir die Teilnehmer spätestens um 07:30 Uhr vor Ort sein. Kursgebühr: 100,- Euro Die Kursgebühr enthält alle Leistungen des Veranstalters, wie z.B. Lehrgangsmaterial, Pausenverpflegung usw. Die Kursgebühr ist gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Mehrwertsteuer befreit.